Sie können ohne Erlaubnis keine Projekte in meinem Portfolio anzeigen, die Sie als Mitarbeiter erstellt haben. Natürlich kannst du immer dein Risiko eingehen (davon würde jeder gute Anwalt abraten) und Firmenprojekte trotzdem in dein Portfolio aufnehmen.
- Wer besitzt die Rechte an einem Design?
- Ist mein Design urheberrechtlich geschützt??
- Sind Designs geistiges Eigentum??
- Wem gehört der Logo-Designer oder Kunde??
Wer besitzt die Rechte an einem Design?
So können Architekten und Ingenieure zwar ihre Originalmodelle, Zeichnungen und Spezifikationen besitzen, ihre Entwürfe jedoch nicht. Die Urheberrechte liegen beim Urheber des Werkes, mit Ausnahme von Werken, die „zur Miete“ im Rahmen der Beschäftigung des Urhebers erstellt wurden. Diese gehören dem Arbeitgeber.
Ist mein Design urheberrechtlich geschützt??
Wenn Sie Originalskizzen Ihrer Designs erstellen, sind diese Skizzen urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass niemand kopieren, verteilen, öffentlich anzeigen usw. deine Skizze ohne deine Erlaubnis your. Das Urheberrecht schützt jedoch den ursprünglichen Ausdruck, Ideen.
Sind Designs geistiges Eigentum??
Geistiges Eigentum (IP) bezieht sich auf Schöpfungen des Geistes, wie beispielsweise Erfindungen; literarische und künstlerische Werke; Entwürfe; und Symbole, Namen und Bilder, die im Handel verwendet werden.
Wem gehört der Logo-Designer oder Kunde??
Da der Auftraggeber den Designer mit der Erstellung eines Logos oder Firmenimages beauftragt hat, gehören Logo und Bild gegen Bezahlung dem Auftraggeber. Wenn es nicht bezahlt wird, liegt das Urheberrecht beim Designer. RECHTLICH besitzt der ursprüngliche Schöpfer jedes Kunstwerks, das Logos enthält, alle Urheberrechte an dem Kunstwerk.