Laut Gesetz muss ein Arbeitsvertrag die folgenden Vertragsklauseln, sogenannte „Ausdrücke“ enthalten: Name und Anschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. ... Berufsbezeichnung oder kurze Aufgabenbeschreibung. Arbeitsplatz.
Laut Gesetz muss ein Arbeitsvertrag die folgenden Vertragsklauseln, sogenannte „Ausdrücke“ enthalten: Name und Anschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. ... Berufsbezeichnung oder kurze Aufgabenbeschreibung. Arbeitsplatz.